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| Die
Verordnung von 1948 legt fest, daß die Akademie "die
Entwicklung der Künste ständig zu beobachten,
sie in jeder ihr zweckdienlich erscheinenden Weise zu fördern
oder Vorschläge zu ihrer Förderung zu machen"
hat. Ferner hat sie die Aufgabe, "einen Beitrag zur
geistigen Auseinandersetzung zwischen den Künsten sowie
zwischen Kunst und Gesellschaft zu leisten und für
die Würde der Kunst einzutreten".
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