Die GEMA plant 2025 eine Reform der Sparte E (Ernste Musik), die für die dieser Sparte angehörenden Komponisten und dem gesamten Umfeld der zeitgenössischen Kunstmusik existenziell-bedrohliche Auswirkungen zur Folge haben wird.
Der Gedanke der kulturellen Förderung einer Musik, die für den kritischen Reflexionsbedarf einer Gesellschaft – wie in anderen Künsten auch – notwendig und intellektuell überlebenswichtig ist, wird auf marginale, nur dem äußeren Anschein von (minimalster) Kulturförderung verpflichtete Maßnahmen reduziert.
Einkommenseinbußen von 70–90% werden an- und hingenommen und bedrohen damit nicht nur individuelle Überlebenschancen des Großteils der im Bereich der zeitgenössischen E-Musik tätigen Komponisten, sondern die Existenz des gesamten BERUFSSTANDES der sogenannten E- Musik (einschließlich aller Interpreten, Veranstalter, Verlage etc.).
Gleichzeitig verändert das neue Regelwerk der GEMA-Reform die demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten der E-Komponisten innerhalb einer Mitgliederversammlung dramatisch.
Da durch die gezielt eingesetzten Einkommenseinbußen eine ordentliche Mitgliedschaft (die Voraussetzung zur Teilnahme an Abstimmungen innerhalb einer Mitgliederversammlung ist) in den meisten Fällen a priori verhindert wird, wird zukünftig nur noch eine verschwindend geringe Minderheit an diesen Abstimmungen teilnehmen und sich so für die Belange der E-Musik einsetzen können.
Dies wird in kürzester Zeit die Vernichtung eines historisch über Jahrhunderte gewachsenen Kulturzweiges zur Folge haben.
Die Fokus-Verschiebung von Werk auf Werknutzung wie von Charlotte Seither als Folge des Reformvorhabens der GEMA eindrücklich beschrieben, lässt sich mit dem gesetzlichen Auftrag, „kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern“, nicht vereinbaren. Der Präsident, das Direktorium und die unterzeichnenden Mitglieder der Bayerischen Akademie der Schönen Künste unterstützen nachdrücklich diesen Kulturauftrag – für die Musik, wie für alle anderen Künste auch.
Die von der GEMA angestrebten Umstrukturierungen dürfen deshalb in dieser Form nicht umgesetzt werden, sondern müssen im Dialog mit Vertretern der E-Musik neu gedacht und überarbeitet werden.
Hierzu ist eine Verschiebung der angestrebten Reform um mindestens ein Jahr notwendig.
In diesem Zeitraum muss die GEMA-Verwaltung ein deutlich detaillierteres und mit eindeutig nachvollziehbaren Zahlenmodellen versehenes Konzept erarbeiten und vorlegen.
Detailliert-kritische Information zum Reformvorhaben der GEMA können dem Artikel von Charlotte Seither auf der Homepage des Deutschen Musikrates entnommen werden: https://www.musikrat.de/media/magazin/gravierende-folgen-fuer-die-ernste-musik
Christian Gerhaher
Brigitte Fassbaender
Kent Nagano
Tabea Zimmermann
Helmut Lachenmann
Peter Gülke
Peter Ruzicka
Senta Berger
Mario Adorf
Georg von Waldenfels
Hans Maier
Manfred Trojahn
Peter Hirsch
Volker Banfield
Gerold Huber
Peter Michael Hamel
Walter Zimmermann
Johannes Kalitzke
Wilfried Hiller
Heiner Goebbels
Christoph Poppen
Minas Borboudakis
Yaara Tal
Andreas Groethuysen
Jörg Widmann
Moritz Eggert
Nikolaus Brass
Chaya Czernowin
Heinz Holliger
Sylvain Cambreling
Nicolaus A. Huber
Adriana Hölszky
Edgar Krapp
Pierre-Laurent Aimard
Luca Lombardi
Tobias PM Schneid
Heinz Pfahler
Michael Semff
German Stegmaier
Wilhelm Christoph Warning
Michael Krüger
Gerhard Köpf
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Rafik Schami
Jens Malte Fischer
Karl-Heinz Ott
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Joachim Kalka
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Werner von Koppenfels
Christoph Sattler
Karl Schleinkofer
Franz Hitzler
Lambert Hamel
Christoph Well
Jossi Wieler
Sibylle Canonica
Uli Zwerenz
Katharina Gaenssler
Werner Heider
Winfried Nerdinger
Andreas Kühne
Wolfgang Matz
Salome Kammer
Stefan Hunstein
Philip Gröning
Diese Liste wird kontinuierlich weitergeführt.