§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für alle Abteilungen der Akademie.
§ 2 Sitzungen der Abteilungen
(1) Die Sitzungen der Abteilungen werden von dem Direktor der Abteilung einberufen.
(2) Die Inhalte der Sitzungen, Sitzungsunterlagen und der Sitzungsverlauf sind vertraulich zu behandeln, um einen offenen, vielfältigen und auch kontroversen Diskurs zu gewährleisten.
§ 3 Beschlüsse einer Abteilung
(1) Bei den Sitzungen einer Abteilung ist die Beschlussfähigkeit gegeben, wenn mehr als drei ordentliche Mitglieder der Abteilung anwesend sind, sofern die Verordnung der Akademie keine qualifizierten Mehrheiten vorsieht.
(2) Auf Sitzungen, die für den Mitgliederstand der Akademie relevant sind (Zuwahl, Umwidmung, Ausschluss) ist in der Einladung gesondert hinzuweisen.
(3) Beschlüsse einer Abteilung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern die Verordnung keine qualifizierten Mehrheiten vorschreibt. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Direktors den Ausschlag.
§ 4 Protokolle
(1) Über die Sitzungen der Abteilungen wird ein Protokoll geführt, in dem insbesondere die gefassten Beschlüsse festzuhalten sind.
(2) Eine Weitergabe der Protokolle oder Mitteilung über den Inhalt an Dritte ist nicht zulässig.
§ 5 Ausschluss von Sitzungen
(1) Verstößt ein Mitglied der Abteilung gegen § 2 (2) und/oder § 4 (2) dieser Geschäftsordnung, kann der Direktor der Abteilung das Mitglied vorübergehend von den Sitzungen der Abteilung ausschließen; dieser vorübergehende Ausschluss kann für bis zu drei aufeinander folgende Sitzungen erfolgen. Der vorübergehende Ausschluss bewirkt, dass das betreffende Mitglied für die vom Direktor festgelegten Sitzungen keine Einladungen und keine Protokolle erhält.
(2) Das von den Sitzungen vorübergehend ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Ausschluss Einspruch einlegen. Über den Einspruch befindet das Direktorium der Akademie in seiner nächsten Sitzung. Die Entscheidung des Direktoriums ist dem Betroffenen zuzustellen.
§ 6 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt am 26. Mai 2020 in Kraft.
Download als PDF:
Geschäftsordnung der Bayerischen Akademie der Schönen Künste