Unmittelbar nach der Rechtskraft des letzten ausstehenden Urteils des BGH gegen Akademiemitglied Siegfried Mauser haben die anwesenden Mitglieder der Musikabteilung der Bayerischen Akademie der Schönen Künste in ihrer Sitzung am 17.10.2019 folgende Stellungnahme abgegeben:
Mit einstimmigem Votum der Anwesenden hat die Musikabteilung der BAdSK beschlossen, gemäß § 7 (2) der Akademiesatzung umgehend die Abstimmung über die Beantragung des Ausschlussverfahrens für Siegfried Mauser einzuleiten.
Ergänzend stellen die anwesenden Mitglieder Folgendes fest:
Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Handlungen und den privaten Meinungsäußerungen einzelner Mitglieder zum Fall Mauser, die die Institution selbst nicht zu verantworten hat.
Anders als kolportiert, hat sich zu keinem Zeitpunkt ein Mitglied in seiner Eigenschaft als Amtsträger der Akademie über den Fall Mauser geäußert. Äußerungen, die in der Presse zitiert wurden, wurden als Privatpersonen getätigt.
Wir bedauern, dass die Akademie in der Öffentlichkeit mit privaten Handlungen und Meinungsäußerungen gleichgesetzt wird.
Die geplante Festschrift zum 65. Geburtstag von Siegfried Mauser ist keine Publikation der Akademie. Sie wird weder von ihr finanziert, noch bezuschusst, noch hat die Akademie Einfluss auf das Erscheinen.
gez. Peter Michael Hamel